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1242. März 10. Neumarkt.

f. 2. p. dom. invocavit me.

B(oleslaw), Herzog von Schlesien, urkundet, dem Nonnenkloster in Trebnitz verliehen zu haben 21 Mark von dem Zinse der herzoglichen Kaufkammern als Entschädigung für die Einnahmen von den Breslauer Schenken und Fleischbänken, welche die Nonnen von seinem Grossvater und Vater erhalten hatten, nämlich 19 Mark von den Schenken und von den Fleischbänken 30 Stein Unschlitt, veranschlagt auf 2 Mark in Gold. Dieser Tausch wurde nothwendig durch die Aussetzung der Stadt Breslau, welche der Herzog zu deutschem Recht ausgesetzt hat, und welche ohne jenen Tausch nicht hatte durchgeführt werden können.

Z. Boguzlaus Kastellan in Nimptsch, dessen Bruder R(adslaus) Kastellan in Breslau, Lassota Kastellan in Liegnitz, Jaxa in Glogau, Theodricus in Retsen (Ritschen), Petrco Richter, die Söhne des Conrad, Otto und Stephan u. v. A.


Aus dem Or. Staats-Archiv Trebnitz 54, abgedruckt bei Tzschoppe und Stenzel 304 und in Korn's Breslauer Urkundenbuche S. 10. Von diesem angeblichen Original glaube ich nicht mehr mit Sicherheit behaupten zu dürfen, als dass es noch im XIII. Jahrhundert geschrieben ist, die Schrift ist gross und stumpf und unähnlich den sonstigen Urkunden Boleslaw's aus jener Zeit, die Initiale I fehlt ganz, und auch weiter finden sich wunderliche Nachlässigkeiten, wie sie sonst doch nur einem Abschreiber zu widerfahren pflegen, z. B. a. a. O. 305, Zeile 2 von oben, steht anstatt des Wortes predicte, welches Stenzel dem Sinne vollkommen entsprechend eingefügt hat, ganz deutlich preclce mit einem Abkürzungsstriche durch das l (die Möglichkeit, sich etwa des c und l zu einem d zusammenschmelzend zu denken, verbietet sich bei näherer Betrachtung, und auch c und t lassen sich hier wohl auseinanderhalten), so dass anscheinend der Schreiber eine ihm nicht verständliche Abkürzung gedankenlos und falsch nachgebildet hat, ferner einige Worte weiter die weniger auffallende Nachlässigkeit avovo statt avo. Das Siegel Herzog Boleslaws ist auf eine ungewöhnliche, die Schrift der letzten Zeile stark beeinträchtigende Weise an ungewöhnlichen gedrehten Seidenfäden befestigt. Die Urkunde kann kaum als echt angesehen werden, und selbst das Datum muss Bedenken erregen, da in der hier angegebenen Zeit Boleslaw kaum bereits mündig war, vielmehr Herzogin Anna noch die Regentschaft führte. Grotefend erklärt die Urkunde für eine archaisirende Fälschung aus der zweiten Hälfte des XIV. Jahrh. schles. Zeitschr. XI. 176. Indessen kann der Inhalt deshalb wohl seine histor. Giltigkeit behalten. Gerade im Kloster Trebnitz scheint der Fall häufig genug vorzukommen, dass die dortigen Nonnen um für einen vielleicht ganz legal erworbenen Besitz ihnen abverlangte Rechtstitelnachweisungen zu haben, sich durch die Leubuser Mönche Urkunden anfertigen liessen. Vgl. schles. Ztschr. XVI. 8. und Anm. 2 dazu.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.